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Neue Vorschriften


(@kleintjes)
Mitglied
Beigetreten: Vor 7 Jahren
Beiträge: 48
Themenstarter  

+++ Wichtige News +++

Da Bundestag und Bundesrat der Waffengesetzänderung zugestimmt haben, haben auch wir Besitzer freier Waffen (Paintballmarkierer, AirSofts, Schreckschussknarren) neue Vorschriften auferlegt bekommen.

Bitte alle zur Kenntnis nehmen:

Zitat:
Aufbewahrung erlaubnisfreier Waffen und Munition

Die Änderungen im Waffenrecht sehen nicht nur die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Schusswaffen vor. Wer heute erlaubnisfreie Waffen und Munition besitzt, hat zur Zeit keine besonderen Aufbewahrungspflichten nach dem Waffengesetz. Sie müssen die freien Waffen nur vor dem Zugang von Minderjährigen schützen. Erlaubnisfreie Waffen sind beispielsweise Luftgewehre, CO2-Pistolen, Schreckschusswaffen, Airsoft ab 0,5 Joule oder Paintball-Markierer. Im Prinzip alle Waffen, die zwar in das Waffengesetz fallen, aber ab 18 Jahren frei erworben werden können.

Im neuen Waffengesetz müssen auch erlaubnisfreie Waffen, wie Airsoftgewehre oder Luftgewehre, verschlossen aufbewahrt werden. Der Bundesrat hat der Änderung des Gesetzes nun zugestimmt.

In der beschlossenen Neuregelung des Bundestags zum Waffenrecht MÜSSEN diese Waffen nun ebenso weggesperrt werden. Sie haben richtig gelesen:erlaubnisfreie Waffen oder Munition müssen in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden!Es ist kein Waffenschrank oder Tresor nötig, ein Kleiderschrank oder eine Kommode mit normalem Schloss genügt. Eine günstige Alternative für ein Luftgewehr wäre auch ein Futteral mit Vorhängeschloss. Das ist tatsächlich eine gravierende Änderung, die einige Waffenbesitzer betrifft.

Wer bei einer Kontrolle erwischt wird und die Pflicht zur Aufbewahrung nicht einhält, handelt sich in naher Zukunft eine Ordnungswidrigkeit nach der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (§ 34 Nr. 12 in Verbindung mit § 13 Absatz 2 Nr. 1 AWaffV) ein.

Für legale Waffenbesitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen ist hier auch besonders Vorsicht geboten! Auch wenn Sie ihre eingetragenen Schusswaffen ganz ordnungsgemäß im Waffenschrank oder Tresor aufbewahren, könnte die waffenrechtliche Zuverlässigkeit bei Kontrollen in Gefahr sein. Denn falls bei einer behördlichen Aufbewahrungskontrolle freie Waffen offen herumliegen, ist der oben genannte Verstoß erfüllt. Nun kann es in Zukunft tatsächlich so sein, dass Sie damit die nötige Zuverlässigkeit für den Besitz Ihrer erlaubnispflichtigen Waffen verlieren. Doch das entscheidet letztendlich die Behörde.

Falls Sie also erlaubnisfreie sowie erlaubnispflichtige Waffen besitzen, sollten Sie auf jeden Fall die neue erforderliche Aufbewahrungspflicht für die freien Waffen erfüllen, um Schwierigkeiten zu vermeiden

Quelle:
https://www.all4shooters.com/…/Bundestag-Aenderung-Waffeng…/

 

Gegen diese unnötigen Änderungen wurde von der GRA und FirearmsUnited aktiv vorgegangen.
Leider konnten sie nur einzelnen Passagen entschärfen.
Prinzipiell sind deren Aktionen aber sehr unterstützenswert.
Wer sich über den Unsinn ärgert, kann sich ja mal überlegen die zu unterstützen.


Zitat
(@andreas_duenck)
1. Vorstand Admin
Beigetreten: Vor 7 Jahren
Beiträge: 86
 

Was ein Unsinn mal wieder.... 


AntwortZitat
(@celly)
Mitglied
Beigetreten: Vor 7 Jahren
Beiträge: 13
 

Bestimmt haben Schlosser und Schrankbaufirmen ((c) für dieses Wort bei mir) im letzten Jahr zu wenig Umsatz gemacht und gedroht Arbeitsplätze zu streichen. Darauf hat der Staat natürlich reagiert wie auch in der Autoindustrie. 

… anders könnte ich mir das zumindest nicht erklären ;-p


AntwortZitat

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